Holzbringungs- und Waldarbeitskurse
Holzbringungskurse und Seminare 2026
Die Forstschule Latemar bietet sowohl theoretische Seminare als auch Kurse mit starkem Praxisbezug an. Die Schlägerungs- und Holzbringungskurse werden in deutscher Unterrichtssprache angeboten. Die Kurse zu verschiedenen Bringungstechniken werden direkt in der Forstschule Latemar abgehalten, wobei die Agentur Landesdomäne die Forstgeräte zur Verfügung stellt. Angeboten werden u.a. Holzbringungskurse mit Traktor und Seilwinde, mit dem Seilkran und Kurse über das Baumsteigen.
Waldarbeitskurse
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Forstwirtschaft organisiert die Agentur Landesdomäne Waldarbeitskurse über den richtigen Umgang mit der Motorsäge. Diese richten sich vor allem an die Waldbesitzer der Provinz Bozen und werden von der Forstschule Latemar koordiniert. Abgehalten werden die Kurse vor Ort in den 8 Forstinspektoraten des Landes.
Die Anmeldung erfolgt über das online Anmeldeformular der Forstschule Latemar.
Wichtig: Bitte vergewissern Sie sich vor der Anmeldung im online Anmeldeformular bei der/dem zuständigen Forststation/Forstinspektorat ob beim gewünschten Kurs noch freie Plätze verfügbar sind!
Auf Anfrage werden für Gruppen von mindestens 5 Personen auch abweichend von den im Kurskalender angegebenen Terminen Kurse durchgeführt.
Die Teilnehmer sind während der Kurse über die Agentur Landesdomäne versichert.
Holzbringungskurse und Seminare 2026
Zielgruppe: Holzernteunternehmer, Vorarbeiter und Forstarbeiter mit oder ohne Erfahrung, welche die Projektierung und den Bau/Betrieb der Seilkrananlagen leiten und selbst ausführen möchten.
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs Seillinien abstecken und ein Seilkranprojekt ausarbeiten können, er soll die Betriebsausrüstung warten, den Bau und Betrieb der Anlage ausführen und leiten und die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kennen und anordnen können.
Kursinhalte: Projektierung und Organisation von Seilkrannutzungen (Theorie und Praxis), Ausrüstung bei der Seilkrantechnik und deren Unterhalt, Bau und Betrieb einer Seilkrananlage (in 2 Gruppen), Arbeitssicherheitsbestimmungen
Termin: Montag, 6. - Freitag, 10. Juli 2026
Voraussetzungen: Volljährigkeit, Kurs Befähigung für Höhenarbeiten auf Bäumen (GVD 81/08, Anhang 21), Kursteilnehmer müssen im Vollbesitz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten sein
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 90% der Kursdauer anwesend sein.
Kurskosten: Kurskosten: 665,00€ zuzüglich Unterkunft und Verpflegung: 235,00€ (insgesamt 900,00€)
Referenten: Instruktor der IBW Maienfeld (Schweiz), Referent der Agentur Landesdomäne, Techniker des Amtes für Forstplanung
Mitzubringen: Hausschuhe, persönliche Schutzausrüstung für Waldarbeit (PSA), wetterfeste Kleidung
Teilnehmerzahl: max. 12 Personen
Information: Forstschule Latemar, Tel. +39 0471 61 24 44, E-Mail: Forstschule.Latemar@provinz.bz.it
Zielgruppe: Holzernteunternehmer, Vorarbeiter, Gärtner und Forstarbeiter mit Erfahrung, welche Höhenarbeiten auf Bäumen verrichten.
Kursinhalte: Technik beim Baumsteigen (Theorie und Praxis); Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Sicherungstechniken, Bergung, Erste Hilfe; Bestimmungen der Arbeitssicherheit; Befähigungsprüfungen Baumsteigen.
Termin: Montag, 8. bis Donnerstag, 11. Juni 2026
Voraussetzung: Kursteilnehmer müssen im Vollbesitz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten sein.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 80% der Kursdauer anwesend sein.
Kursgebühr: Kurskosten: 570,00€ zuzüglich Unterkunft und Verpflegung: 180,00€ (insgesamt 750,00€)
Referenten: Befähigte Instruktoren des Unternehmens Kronsafety
Mitzubringen: Persönliche Schutzausrüstung für Waldarbeit (PSA), wetterfeste Kleidung
Teilnehmerzahl: max. 12 Personen
Information: Forstschule Latemar, +39 0471 61 24 44, E-Mail: Forstschule.Latemar@provinz.bz.it
Zielgruppe: Holzernteunternehmer, Gärtner und Forstarbeiter welche den Kurs für die Befähigung für Höhenarbeiten auf Bäumen laut GVD 81/08, Anhang 21 bereits vor 5 Jahren absolviert haben und diesen auffrischen möchten.
Kursinhalte: Verpflichtende 8‑stündige Auffrischung - Technik beim Baumsteigen (Theorie und Praxis); Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Sicherungstechniken, Bergung, Erste Hilfe; Bestimmungen der Arbeitssicherheit;
Termin: Freitag, 13. März 2026
Voraussetzung: Kursteilnehmer müssen in Besitz der Befähigung für Höhenarbeiten auf Bäumen (GVD 81/08, Anhang 21) sein.
Es besteht 100% Anwesenheitspflicht für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung.
Kursgebühr: 305,00€ Unterkunft und Verpflegung im Preis nicht inbegriffen
Referenten: Befähigte Instruktoren des Unternehmens Kronsafety
Kursort: Firmensitz des Unternehmens Kronsafety in St. Georgen bei Bruneck
Teilnehmerzahl: max. 12 Personen
Information: Forstschule Latemar, +39 0471 61 24 44, E-Mail: Forstschule.Latemar@provinz.bz.it
Zielgruppe: Interessierte haupt- oder nebenberufliche Waldarbeiter und Bauern, welche die Holzbringung mit der Traktorseilwinde durchführen.
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs Maschinen und Ausrüstungen für die Holzrückung mit dem Traktor kennen und bedienen können; Gefährdungsbereiche kennen und die Traktorbringung bestandsschonend, sicher und effizient durchführen können.
Kursinhalte: Schlagordnung und Arbeitsorganisation; Maschinen- und Seilkunde; Ausrüstung für die Bringung; Gesundheits- und Arbeitsschutz; praktisches Üben der Rückung mit dem Traktor; Wartung
Termine:
- Donnerstag, 14. und Freitag, 15. Mai 2026
Voraussetzungen: Volljährigkeit, Befähigungsnachweis für die Verwendung von Traktoren
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 80% der Kursdauer anwesend sein.
Kursgebühr: 189,00 € (Unterkunft, Verpflegung und Kursunterlagen sind in der Kursgebühr inbegriffen)
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne
Mitzubringen: Persönliche Schutzausrüstung für Seilwindenarbeit (Sicherheitsschuhe, Helm und Arbeitshandschuhe), Wechselschuhe für den theoretischen Teil in der Klasse, wetterfeste Kleidung
Information: Forstschule Latemar, +39 0471 61 24 44, E-Mail: Forstschule.Latemar@provinz.bz.it
Zielgruppe: Interessierte haupt- oder nebenberufliche Waldarbeiter und Bauern, welche die Holzbringung mit der Traktorseilwinde durchführen.
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs einen Einblick in die Seiltechnik haben, verschiedene Seilarten kennen und selbständig verspleißen können.
Kursinhalte: Seiltechnik, verschiedene Seilarten und praktische Übung zum Spleißen verschiedener Seiltypen
Termin: noch festzulegen
Voraussetzung: Volljährigkeit
Kursgebühr: 100,00 € (Mittagessen und Kursunterlagen sind in der Kursgebühr inbegriffen)
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne
Mitzubringen: Arbeitshandschuhe
Information: Forstschule Latemar, +39 0471 61 24 44, E-Mail: Forstschule.Latemar@provinz.bz.it
Zielgruppe: Junglandwirte, Waldbesitzer und Interessierte.
Kursbeschreibung: Informations-Webinar für alle Waldbesitzer mit Fragen und Antworten zu Waldbesitz, Förderungen oder auch das Vorgehen auf Schadflächen.
Kursinhalte: Schadflächen, waldbaulichen Maßnahmen, Förderungen, Besitzgrenzen im Wald, Kataster, Grundbuch und die Waldkartei
Termin: Mittwoch, 28.01.2026 von 20:00 bis 22:00 Uhr
Kurskosten: kostenloses Onlineseminar
Referenten:
Walter Gruber (Amt für Forstplanung)
Markart Hannes (Amt für Forstplanung)
Emilio Dallagiacoma (Amt für Bergwirtschaft)
Waldarbeitskurse
Schulung im Sinne des Art. 37 des G.v.D. Nr. 81/2008
Zielgruppe: Haupt- oder nebenberufliche Waldarbeiter und Bauern, sowie Interessierte, welche Holz selbst schlägern möchten. Der Teilnehmer soll nach dem Kurs richtig mit der Motorsäge umgehen können, die Gefährdungsbereiche kennen und die Holzverarbeitung mit der Motorsäge sicher und effizient durchführen können.
Inhalte
Motorsäge: Aufbau und Handhabung der Motorsäge, Sicherheitsvorrichtungen
Holzschlägerung: Arbeitsorganisation, Normalfall, Fällschnitte (gezogener Fällschnitt), Entasten
Trennschnitte (einfacher Trennschnitt, Kreisschnitt, Klemmschnitt), Breite Fallkerbe
Leistenschnitt (Fällen mit Rückhalteband), Schwachholz, Überrichten, Hänger lösen, Hydraulischer Fällheber, Mechanischer Fällkeil, Einfacher Seilzug
Wartung: Kettenunterhalt, tägliche und wöchentliche Wartung; Wöchentliche Wartung
Arbeitssicherheit: Maßnahmen der Unfallverhütung bei der Waldarbeit, Rettung im Holzschlag
Termine und Kursdauer: Die genauen Termine sind im Anmeldeformular angegeben. Die Kurse dauern jeweils von Montag bis Freitag (5 Tage).
Voraussetzungen: Volljährigkeit (für Schüler im Rahmen des Unterrichts an Fachschulen, an denen dieser Kurs angeboten wird gilt das Mindestalter 16 Jahre).
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 90% der Kursdauer anwesend sein.
Kurskosten: 350,00 € (ohne Mittagessen) - Motorsäge und Treibstoff werden zur Verfügung gestellt
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne und der Abteilung Forstwirtschaft
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und persönliche Schutzausrüstung für die Waldarbeit (PSA) bestehend aus: Helm (nicht abgelaufen) mit Gehörschutz und Visier, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Arbeitshandschuhe
Teilnehmerzahl: max. 5 Personen pro Instruktor
Information: Die Anmeldung erfolgt über die lokal zuständigen Forstinspektorate bzw. Forststationen. Nach Bestätigung eines freien Platzes kann das online Anmeldeformular der Forstschule Latemar ausgefüllt und abgeschickt werden.
Zielgruppe: Haupt- oder nebenberufliche Waldarbeiter und Bauern, sowie Interessierte, welche Holz selbst schlägern möchten.
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs richtig mit der Motorsäge umgehen können, die Gefährdungsbereiche kennen, die Holzverarbeitung mit der Motorsäge sicher und effizient durchführen können.
Inhalte
Motorsäge: Aufbau und Handhabung der Motorsäge, Sicherheitsvorrichtungen
Holzschlägerung: Arbeitsorganisation, Auffrischung Inhalte Grundkurs, Herzschnitt, Trennschnitte unter Spannung (Offener Kreisschnitt, V-Schnitt, Kerbschnitt), Stocktrennschnitt, Doppelter Seilzug, Stechschnitt, Stammpresse; Tiefe Fallkerbe, Fällen über Hindernisse, Wurzelschnitt
Pflege und Wartung: Tägliche und wöchentliche Wartung
Arbeitssicherheit: Rettung im Holzschlag
Termine und Kursdauer:
Die genauen Termine sind im Anmeldeformular angegeben. Der Kurs dauert jeweils von Montag bis Freitag (5 Tage).
Voraussetzungen: Volljährigkeit (für Schüler im Rahmen des Unterrichts an Fachschulen, an denen dieser Kurs angeboten wird gilt das Mindestalter 16 Jahre), Absolvierung des Waldarbeitergrundkurses (A-Kurs)
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 90% der Kursdauer anwesend sein.
Kurskosten: 350,00 € (ohne Mittagessen) - Motorsäge und Treibstoff werden zur Verfügung gestellt
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne und der Abteilung Forstwirtschaft
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und persönliche Schutzausrüstung für die Waldarbeit (PSA) bestehend aus: Helm (nicht abgelaufen) mit Gehörschutz und Visier, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Arbeitshandschuhe
Teilnehmerzahl: max. 5 Personen pro Instruktor
Information: Die Anmeldung erfolgt über die lokal zuständigen Forstinspektorate bzw. Forststationen. Nach Bestätigung eines freien Platzes kann das online Anmeldeformular der Forstschule Latemar ausgefüllt und abgeschickt werden.
Zielgruppe: Haupt- oder nebenberufliche Waldarbeiter und Bauern, sowie Interessierte, welche die Pflege des Waldbestandes selbst durchführen möchten.
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs die Gefährdungsbereiche kennen, die Holzverarbeitung mit der Motorsäge sicher und effizient durchführen können, Pflegeeingriffe im Jungwald richtig durchführen können.
Inhalte
Motorsäge: Aufbau und Handhabung der Motorsäge, Sicherheitsvorrichtungen
Holzschlägerung: Waldbau, Arbeitsorganisation; Einfacher Schrägschnitt, stehend Entasten, 90 Grad Fallkerbe
Errichtung von Arbeitsbänken; Fällen mit Fällboy; Schwachholzmethode (mit Fällhebeeisen, mit Keil); Fällschnitt vor Fallkerbe, Tiefe Fallkerbe; V-Schnitt; Entasten (Nordische- und Pendelmethode); Hänger lösen, Abmetern
Arbeitssicherheit: Maßnahmen der Unfallverhütung bei der Waldarbeit
Termine und Kursdauer: Die genauen Termine sind im Anmeldeformular angegeben. Die Kurse dauern jeweils von Montag bis Mittwoch oder von Mittwoch bis Freitag (3 Tage).
Voraussetzungen: Volljährigkeit (für Schüler im Rahmen des Unterrichts an Fachschulen, an denen dieser Kurs angeboten wird gilt das Mindestalter 16 Jahre), Absolvierung des Waldarbeitergrundkurses
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 80% der Kursdauer anwesend sein.
Kurskosten: 210,00 € (ohne Mittagessen), Treibstoff wird zur Verfügung gestellt
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne und der Abteilung Forstwirtschaft
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und persönliche Schutzausrüstung für die Waldarbeit (PSA) bestehend aus: Helm (nicht abgelaufen) mit Gehörschutz und Visier; Schnittschutzhose; Schnittschutzschuhe; Arbeitshandschuhe. Es muss die eigene, den Sicherheitsnormen entsprechende, Motorsäge mitgebracht werden.
Teilnehmerzahl: max. 5 Personen pro Instruktor
Information: Die Anmeldung erfolgt über die lokal zuständigen Forstinspektorate bzw. Forststationen. Nach Bestätigung eines freien Platzes kann das online Anmeldeformular der Forstschule Latemar ausgefüllt und abgeschickt werden.
Zielgruppe: Haupt- oder nebenberufliche Waldarbeiter und Bauern, sowie Interessierte, welche den Umgang mit dem Freischneidegerät erlernen möchten.
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs die Gefährdungsbereiche kennen, Freischneidearbeiten effizient und Pflegeeingriffe im Jungwald richtig durchführen können.
Inhalte
Umgang mit dem Freischneider: Anlegen und Einstellung des Tragegurtes; Montage der einzelnen Mähköpfe und Schneideblätter; Mähtechnik bei der Jungwuchspflege; Arbeiten mit dem Dickicht- und Häckselmesser
Arbeiten mit dem Kreissägeblatt; Arbeitstechnik dünne Stämme (bis 3 cm); Arbeitstechnik Stammdurchmesser bis 7 cm; Arbeitstechnik Stämme über 7 cm
Wartung: Schärfen Kreissägeblatt; Tägliche und wöchentliche Wartung; Instandhaltung Dickicht- und Häckselmesser; Wöchentliche Wartung
Arbeitssicherheit: Maßnahmen der Unfallverhütung im Umgang mit dem Freischneider
Termine und Kursdauer: Die genauen Termine sind im Anmeldeformular angegeben. Die Kurse dauern jeweils von Montag bis Mittwoch oder von Mittwoch bis Freitag (3 Tage).
Voraussetzungen: Volljährigkeit (für Schüler im Rahmen des Unterrichts an Fachschulen, an denen dieser Kurs angeboten wird gilt das Mindestalter 16 Jahre), Absolvierung des Waldarbeitsgrundkurses
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer mindestens 80% der Kursdauer anwesend sein.
Kurskosten: 210,00 € (ohne Mittagessen), Freischneidegeräte und Treibstoff werden zur Verfügung gestellt
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne und der Abteilung Forstwirtschaft
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und persönliche Schutzausrüstung für die Waldarbeit (PSA) bestehend aus: Helm (nicht abgelaufen) mit Gehörschutz und Visier; Schnittschutzhose; Schnittschutzschuhe; Arbeitshandschuhe.
Teilnehmerzahl: max. 5 Personen pro Instruktor
Information: Die Anmeldung erfolgt über die lokal zuständigen Forstinspektorate bzw. Forststationen. Nach Bestätigung eines freien Platzes kann das online Anmeldeformular der Forstschule Latemar ausgefüllt und abgeschickt werden.
Zielgruppe: Gelegentliche Benutzer von Motorsägen (Bauern, Brennholzwerber, Gärtner, Tischler, Zimmerer, Maurer), sowie Interessierte, welche die Grundlagen für den sicheren Umgang mit der Motorsäge erlernen möchten.
Achtung: Der Kurs ist nicht ausreichend um die Motorsäge für die Waldarbeit zu verwenden!
Kursbeschreibung: Der Teilnehmer soll nach dem Kurs die Grundkenntnisse und Fertigkeiten für den sicheren Umgang mit der Motorsäge kennen.
Inhalte
Theoretischer Teil: Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit; Persönliche Schutzausrüstung (PSA); Sicherheitsanforderungen an die Motorsäge; Treibstoff (Alkylatbenzin); Gefahren - Richtiger Umgang mit der Motorsäge; Arten von Kettensägen und Verwendungszweck; die Motorsägenkette
Praktischer Teil: Feilen der Motorsägenkette; Einstellen und Wartung der Motorsäge; Vorzeigen einiger Schnitte
Termine: Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund organisiert. Die Termine werden auf der Webseite des Bauernbundes bekanntgegeben. Auf Anfrage werden direkt von der Forstschule Latemar Kurse organisiert.
Kursdauer: 4 Stunden
Voraussetzungen: Volljährigkeit
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung müssen die Kursteilnehmer während der gesamten Kursdauer anwesend sein.
Kurskosten: Für Kursgruppen von mind. 8 bis max. 12 Teilnehmern können auf Anfrage Kursangebote bei der Forstschule Latemar eingeholt werden.
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne
Mitzubringen: Es muss keine persönliche Schutzausrüstung mitgebracht werden, da die Kursteilnehmer nicht selbst die Motorsäge bedienen. Die eigene Motorsäge kann zum Seminar mitgebracht werden, um vom Experten eine Sichtprüfung durchführen zu lassen.
Information: Die Anmeldung erfolgt beim Südtiroler Bauernbund oder bei der Forstschule Latemar. Einzelanmeldungen sind nur beim Südtiroler Bauernbund möglich.
Zielgruppe: Personen mit Erfahrung in der Waldarbeit, welche auf Schadholzflächen mit der Motorsäge arbeiten.
Kursbeschreibung: Die Teilnehmer sollen nach dem Kurs die speziellen Gefahren beim Arbeiten im Schadholz einschätzen können, über die Voraussetzungen für eine sichere Aufarbeitung Bescheid wissen, die Spannungen im Stamm erkennen und beurteilen und diese durch geeignete Schnitttechniken möglichst gefahrenfrei beseitigen können, die eigenen Grenzen erkennen.
Inhalte: Gefahren auf Schadholzflächen; Durchführen einer einfachen Gefahrenanalyse; Vorgangsweise für eine sichere Aufarbeitung; Vorführung verschiedener Arbeitstechniken; Erforderliche Ausrüstung für die Arbeit im Schadholz
Termine: Der Kurs wird je nach Nachfrage organisiert, sobald sich ausreichend Interessierte gemeldet haben und insofern geeignete Kursflächen zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen: Volljährigkeit, Waldarbeiter-Grundkurs (A-Kurs)
Es besteht Anwesenheitspflicht. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung ist eine durchgehende Anwesenheit notwendig.
Kursort: Auf lokalen Schadholzflächen
Kursdauer: 1 Tag (08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr)
Kurskosten: 70 €, das gemeinsame Mittagessen wird von jedem selbst bezahlt.
Referenten: Instruktoren der Agentur Landesdomäne und der Abteilung Forstwirtschaft
Mitzubringen: Jeder Teilnehmer nimmt seine eigene Ausrüstung mit, bestehend aus: Persönliche Schutzausrüstung (Schnittschutzhosen, Schnittschutzschuhe, Forsthelm, Arbeitshandschuhe), Arbeitsgurt; Motorsäge, Kombikanister
Anzahl Teilnehmer: Kleingruppen mit 4 - 6 Teilnehmern
Information und Anmeldung: Bei der Forstschule Latemar, Tel. +39 0471 61 24 44, E-Mail: forstschule.latemar@provinz.bz.it
Lernunterlagen und Broschüren
FAQ - Fragen und Antworten
An die Forstschule Latemar gehen immer wieder gleiche oder ähnliche Fragen zum Themenbereich „Waldarbeit“. Vielleicht ist ihre Frage schon beantwortet, ansonsten können Sie uns gerne eine Mail an die Adresse forstschule.latemar@provinz.bz.it senden.
Welche Gültigkeit haben die Waldarbeitskurse und müssen diese Kurse aufgefrischt werden?
Bei allen angebotenen Waldarbeitskursen der Forstschule Latemar handelt es sich um keine Ausbildung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, sondern um eine Schulung (siehe Definition GvD 81/08, Art. 2, cc). Die Kurse betreffen zudem keine Ausbildung im Sinne des Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz vom 22. Februar 2012 Nr. 53. Spezifische Schulungen müssen laut Arbeitsschutzgesetz am Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Versetzung oder Änderung des Aufgabenbereiches sowie bei der Einführung von neuen Arbeitsmitteln oder neuen Technologien und Arbeitsstoffen erfolgen. Der Rechtsgeber überlässt diese Aufgabe den Arbeitgeber, weshalb für die angebotenen Waldarbeitskurse keine exakte Fälligkeitsdauer und Auffrischungspflicht vorliegt.
- Datum: 30.01.2021
Dürfen Minderjährige Waldarbeitskurse besuchen?
Können Minderjährige als „Privatisten“ oder zu Hobbyzwecken an den Kursen teilnehmen, wenn die Eltern eine schriftliche Erlaubnis erteilen?
Die Fällung von Bäumen, als auch der Einsatz von vibrierenden Arbeitsgeräten (Motorsägen erzeugen Schwingungen von 3 m/s2 bis 17 m/s2 und überschreiben schnell den Auslösewert von 2,5 m/s2 und den Tagesexpositionswert von 5,0 m/s2 ) ist von den Bestimmungen über den Schutz der Minderjährigen bei der Arbeit untersagt (Gesetz 977/1967, Anhang I, Punkte 29 und 34). Die ausnahmsweise vorgesehene Unterweisung im Umgang mit Motorsägen für Schüler der landwirtschaftlichen Fachschulen kann als schulische Ausbildung gerechtfertigt werden (Artikel 6, Absatz 3, des Gesetzes 977/1967 i.g.F.). Somit ist darauf hinzuweisen, dass ein Kursbesuch als „Privatist“ oder für Hobbyzwecke, d.h. außerhalb des Rahmens der Berufsschule oder des Lehr- oder Arbeitsverhältnisses zwar nicht in den Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes 977/1967 fällt (Artikel 1), der Minderjährige aber im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes 81/2008 als Kursbesucher dennoch einem Arbeitnehmer gleichgesetzt ist (Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), mit allen rechtlichen Folgen hinsichtlich der Verantwortung. Die schriftliche Erlaubnis der Eltern würde im Falle eines Unfalles diese schwer belasten (niemand kann in eine Gesetzesverletzung einwilligen) sowie den Kursorganisator auch nicht entlasten, weshalb Minderjährige in diesem Fall die Kurse nicht besuchen dürfen.
- Datum: 30.01.2021
Reicht der Waldarbeitergrundkurs (A-Kurs) aus, um Holzschlägerungen im Wald durchführen zu können und mit einer einfachen Seilwinde zu arbeiten?
Oder müssen auch weitere Kurse besucht werden?
Aus rein forstrechtlicher Sicht gibt es derzeit in Südtirol noch keine Einschränkungen oder spezielle Voraussetzungen hinsichtlich der Ausbildung für die Durchführung von Waldarbeiten. Im Hinblick auf das Arbeitssicherheitsgesetz 81/2008, Artikels 73, Absatz 4, sorgt der Arbeitgeber, dass die mit den Maschinen betrauten Personen eine spezielle und ausreichende Information, Ausbildung und Schulung erhalten, diese für sich und anderen Personen sicher zu bedienen. In Italien ist die Ausbildung der Bediener von Motorsägen und „einfachen Seilwinden“ nicht genormt, d.h. das Staat-Regionen-Abkommen 53/2012 hat diese Maschinen nicht behandelt und demzufolge auch keinen Mindestinhalt und keine Mindestdauer des Kurses bzw. zugelassene Ausbildungsagenturen festgelegt. Wird bei der Holzschlägerungsarbeit jedoch ein landwirtschaftlicher Traktor verwendet, ist für den Fahrer der entsprechende Befähigungsnachweis notwendig. Der Waldarbeitsgrundkurse (A-Kurs) der Forstschule Latemar in Zusammenarbeit mit der Abteilung Forstwirtschaft ist nicht formell als Ausbildungsstandard anzusehen, wobei es jeden Arbeitgeber selbst überlassen ist seine Arbeitnehmer auch auf andern Wegen die notwendige spezifische Schulung für die Waldarbeit zu garantieren. Werden bei der Arbeit zudem Traktorseilwinden verwendet, sollte auch der Besuch des Kurses „Holzbringung mit Traktorseilwinde“ der Forstschule in Erwägung gezogen werden.
- Datum: 30.01.2021
Muss ein Waldarbeiter den Kurs „Baustellenbeschilderung“ besuchen oder ist für diesen der Waldarbeits-Grundkurs ausreichend?
Laut GvD 81/08 handelt es sich bei der ordentlichen Tätigkeit der Bewirtschaftung der Wälder Holzschlägerungen, Aufforstungen) laut Anhang 10 des genannten Dekrets nicht um Baustellen (cantiere temporaneo), weshalb Titel IV des entsprechenden Dekretes nicht zur Anwendung kommt. Der Kurs „Baustellenbeschilderung“ ist somit für die ordentliche Waldarbeit nicht notwendig. Nur für außerordentliche Arbeiten im Hoch- und Tierbau in der Forstwirtschaft (z.B. Straßenbau, Drainagen) gelten hingegen die Vorschriften laut Titel IV. Der Arbeitgeber bzw. die Führungskraft muss jedoch auch für die Einsatzorte bei der Waldarbeit für geeignete Maßnahmen sorgen, sodass der Zugang zu den Bereichen mit ernsten und spezifischen Risiken ausschließlich von Personen mit den entsprechenden Anweisungen und den spezifischen Schulungen vorgesehen ist.
- Datum: 30.01.2021
Ist für die Verwendung eines Rückewagens mit Holzkran, gezogen von einem landwirtschaftlichen Traktor, eine genormte Ausbildung verpflichtend?
Antwort von Dr. Sieghart Flader, Abteilung Arbeit, Arbeitsinspektorat
Der am Traktor selbst oder auf dem Hänger montierte Ladearm (Holzkran) ist – im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten – von der Traktorenausbildung abgedeckt. Dies ist in Anhang VIII, Punkt 1.0, des Abkommens 53/2012 festgehalten. Selbstverständlich wäre die zusätzliche Ausbildung zur Führung dieser Ladearme weitaus besser, zumal es sich um ein relativ gefährliches Zubehör handelt, aber verpflichtend ist diese Ausbildung nicht. Sollte hingegen das geerntete Holz mit einem auf einen LKW montierten Ladearm verladen werden, ist der entsprechende Befähigungsnachweis für LKW-Krans unbedingt erforderlich.
- Datum: 30.01.2021
Benötigt man für das Fahren eines Harvesters oder Forwarders eine spezielle Ausbildung?
Antwort von Dr. Sieghart Flader, Abteilung Arbeit, Arbeitsinspektorat
Harvester bzw. Forwarder sind grundsätzlich zwei verschiedene Maschinen, der erstere für das Fällen, Ausformen sowie die Entastung und teilweise Entrindung der Stämme, der Forwarder für den Transport des geernteten Holzes bis zur Sammelstelle; kombinierte Maschinen „Harvester-Forwarder“ kommen auch vor, sind aber nicht üblich. In Italien ist die Ausbildung der Fahrer der beiden Maschinen nicht genormt, d.h. das Staat-Regionen-Abkommen 53/2012 hat diese Maschinen nicht behandelt und demzufolge auch keinen Mindestinhalt und keine Mindestdauer des Kurses bzw. zugelassene Ausbildungsagentur festgelegt. Die beiden genannten Maschinen fallen in den Anwendungsbereich des Artikels 73, Absatz 4, des GvD 81/2008, wonach der Arbeitgeber Sorge tragen muss, dass die mit den Maschinen betrauten Personen eine spezielle und ausreichende Information, Ausbildung und Schulung erhalten, diese für sich und anderen Personen sicher zu bedienen.
- Datum: 30.01.2021
Werden die in Südtirol abgeschlossenen Waldarbeiterkurse in der Provinz Trient anerkannt?
In der Provinz Trient benötigt man für die Durchführung von gewerblichen Schlägerungsarbeiten in öffentlichen Wäldern ein sogenanntes „Patentino“. Mindestens eine Person am forstlichen Einsatzort, welche sich für die Arbeiten verantwortlich zeichnet, muss im Besitz dieser Befähigung sein. Um das „Patentino“ beantragen zu können, muss man eine Ausbildung mit einer Dauer von 80 Stunden im Trentino besucht haben und die entsprechende Prüfung positiv absolviert haben. Als Alternative dazu kann eine Gleichwertigkeitserklärung beantragt werden, welche vom Amt für Wald und Fauna der Provinz Trient (nach Kontrolle der benötigten Dokumentation) ausgestellt wird. Es muss somit der Waldarbeitsgrundkurs (A-Kurs) und der Waldarbeitsaufbaukurs (B-Kurs) der Forstschule Latemar besucht worden sein, um die Gleichwertigkeitserklärung zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie im unten angeführten Link:
https://forestefauna.provincia.tn.it/Foreste/Attivita-forestali/Patentino-di-idoneita-utilizzazioni-forestali-page#equipollenza
Ansprechperson:
Frau Paola Comin
Tel. +39 0461 49 57 76
E-Mail: paola.comin@provincia.tn.it; serv.foreste@provincia.tn.it
- Datum: 30.01.2021
Ist der Kurs für Höhenarbeiten in Hängeposition in natürlichen und künstlichen Gelände ausreichend um Höhenarbeiten auf Bäumen durchzuführen?
Die Ausbildung von Arbeitnehmern, welche für seilunterstütze Zugangs- und Positionierungssysteme (Höhenarbeiten) zuständig sind ist durch Art. 116, Absatz 4 des G.v.D. Nr. 81 von 2008 geregelt. Im Anhang XXI sind die Kriterien und der Ablauf der Ausbildung festgelegt. Die Ausbildung für Höhenarbeiten wird in ein Grundmodul und zwei spezifische praktische Module (Modul A und B) eingeteilt. Die Ausbildung für Arbeiten in Hängepositionen in natürlichen und künstlichen Gelände (Modul A) ist kein Ersatz für die Absolvierung der Ausbildung für den Zugang und die Arbeitstätigkeit auf Bäumen, weshalb im konkreten Fall das spezifische praktische Modul B (Mindestdauer 20 Stunden) nachgeholt werden muss.
- Datum: 30.01.2021
Können Feuerwehrstiefel bei den Waldarbeitskursen verwendet werden?
Die Schnittschutzschuhe oder -stiefel gehören zu den wesentlichen Teilen der persönlichen Schutzausrüstung im Umgang mit der Motorsäge. Schnittschutzschuhe enthalten spezielle Schnittschutzeinlagen im Material und sollen ein völliges Durchtrennen verhindern. Die bei den Waldarbeitskursen verwendeten Sicherheitsschuhe müssen mit dem CE-Gütesiegel markiert sein und die Norm EN 381 einhalten. In der Regel findet man die entsprechenden Piktogramme auf den Oberflächen der Schuhe, wobei der Schuh mindestens der Schnittschutzklasse 1 (20 m/s) entsprechen muss. Es können somit nur jene Feuerwehrstiefel bei den Waldarbeitskursen verwendet werden, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
- Datum: 30.01.2021