Zuständigkeiten der Forstinspektorate
Die acht Forstinspektorate sind jeweils für mehrere Gemeinden zuständig und setzen die Aufgaben der Abteilung in ihrem Gebiet um. Sie sind die Schnittstelle zwischen Verwaltung und praktischer Umsetzung vor Ort.
Hauptaufgaben der Forstinspektorate
- Koordinierung der Forststationen
Die Forststationen sind die kleinsten operativen Einheiten des Landesforstdienstes und bestehen aus Försterinnen und Förstern in Uniform; - Gutachten und Ermächtigungen
Erstellung von Genehmigungen und Gutachten für Eingriffe in die Landschaft; - Polizeibefugnisse
Koordinierung der praktischen Anwendung und Kontrolle vor Ort; - Waldgesundheit und Waldbrandbekämpfung
Überwachung des Zustandsder Wälder und Einsatz bei Bränden; - Technische Umsetzung des Lebensraummanagements
Zum Beispiel Holzauszeige und Pflegearbeiten; - Umsetzung zentraler Richtlinien
Wildzählungen, forstliche Beiträge, EU-Kontrollen; - Arbeiten in Eigenregie
Projekt-Planung, Durchführung und Abnahme: Bau von Straßen und Steigen, Lawinenverbauungen, Löschweihern, Aufforstung , Waldpflege u.a.; - Beratung und Bildung
Beratung zur Waldwirtschaft, waldpädagogische Maßnahmen und Organisation von Waldarbeitskursen zum sicheren Umgang mit der Motorsäge.