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Zuständigkeiten der Forstinspektorate

Großer Laubbaum mit dichtem Blätterdach, Sonnenlicht und Waldlandschaft
Großer Laubbaum mit dichtem Blätterdach, Sonnenlicht und Waldlandschaft

Die acht Forstinspektorate sind jeweils für mehrere Gemeinden zuständig und setzen die Aufgaben der Abteilung in ihrem Gebiet um. Sie sind die Schnittstelle zwischen Verwaltung und praktischer Umsetzung vor Ort.

Hauptaufgaben der Forstinspektorate
  • Koordinierung der Forststationen
    Die Forststationen sind die kleinsten operativen Einheiten des Landesforstdienstes und bestehen aus Försterinnen und Förstern in Uniform;
  • Gutachten und Ermächtigungen
    Erstellung von Genehmigungen und Gutachten für Eingriffe in die Landschaft;
  • Polizeibefugnisse
    Koordinierung der praktischen Anwendung und Kontrolle vor Ort;
  • Waldgesundheit und Waldbrandbekämpfung
    Überwachung des Zustandsder Wälder und Einsatz bei Bränden;
  • Technische Umsetzung des Lebensraummanagements
    Zum Beispiel Holzauszeige und Pflegearbeiten;
  • Umsetzung zentraler Richtlinien
    Wildzählungen, forstliche Beiträge, EU-Kontrollen;
  • Arbeiten in Eigenregie
    Projekt-Planung,  Durchführung und Abnahme: Bau von Straßen und Steigen, Lawinenverbauungen, Löschweihern, Aufforstung , Waldpflege u.a.;
  • Beratung und Bildung
    Beratung zur Waldwirtschaft, waldpädagogische Maßnahmen und Organisation von Waldarbeitskursen zum sicheren Umgang mit der Motorsäge.


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