[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Abteilung sowie der einzelnen Ämter sind im Art. 62 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3 festgelegt. 

Unsere Aufgabenbereiche

Aus diesen Bestimmungen ergeben sich zahlreiche Aufgaben und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Verwaltung: Organisation und Umsetzung gesetzlicher Regelungen;
  • Beratung: Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden;
  • Förderung: Maßnahmen zur nachhaltigen Wald- und Bergwirtschaft;
  • Technik: Planung und Umsetzung technischer Projekte;
  • Polizei: Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften.


Abteilung Forstdienst

Weiter

Forstliche Zentralämter

Weiter

Forstinspektorate

Weiter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren