Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Abteilung sowie der einzelnen Ämter sind im Art. 62 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3 festgelegt.
Unsere Aufgabenbereiche
Aus diesen Bestimmungen ergeben sich zahlreiche Aufgaben und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:
- Verwaltung: Organisation und Umsetzung gesetzlicher Regelungen;
- Beratung: Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden;
- Förderung: Maßnahmen zur nachhaltigen Wald- und Bergwirtschaft;
- Technik: Planung und Umsetzung technischer Projekte;
- Polizei: Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften.