Waldbewirtschaftung
In Südtirol werden Wälder mit einer Größe von mehr als hundert Hektar nach einem Waldbehandlungsplan bewirtschaftet. Dieser wird alle zehn Jahre erneuert.
Für Wälder mit einer Fläche von unter hundert Hektar sieht das Landesforstgesetz Waldkarteien vor, die ihre Bewirtschaftung und Nutzung regeln.
Waldkarteien und Waldbehandlungspläne ergeben zusammen aussagekräftige Grundlagen für ein nachhaltiges Handeln in unseren Wäldern.
Waldbehandlungsplan
Der Waldbehandlungsplan stellt das mittelfristige (zehnjährige) betriebliche Planungsinstrument dar und verfolgt das Ziel, die verschiedenen Funktionen des Waldes zu optimieren und gleichzeitig sowohl den Holzeinschlag als auch die Ökosystemleistungen des Waldkomplexes zu maximieren.
Bei der Erstellung der Waldbehandlungspläne werden erfasst:
- die vorhandene Biomasse;
- die Waldbestandesdaten (Bodenfruchtbarkeit, Zuwachs, Stabilität);
- die bioökologischen Merkmale der einzelnen Bestandesflächen.
Zudem wird eine Karte der Entwicklungsphasen erstellt.
Aus den erhobenen Daten werden für den gesamten Planungszeitraum die Nutzungsmöglichkeiten und -modalitäten sowie die notwendigen waldbaulichen Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Verbesserung des Waldbestandes festgelegt.
Dies erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der naturnahen Waldbewirtschaftung, welche die natürliche Verjüngung der standortheimischen Baumarten bevorzugt.
Waldkartei
In der Waldkartei werden jene Wälder erfasst und beschrieben, die nicht durch Waldbehandlungspläne geregelt sind.
Die Waldkartei dient als vereinfachte Grundlage für die Beurteilung der Nutzungsmöglichkeiten und für die Genehmigung von Schlägerungen bei den alljährlichen Forsttagssatzungen.
Die Überarbeitung der Waldkarteien, ebenfalls im Zehnjahresrhythmus, sowie eventuelle Anpassungen werden laufend vom Forstpersonal ins Informationssystem "Lafis-Wald" eingetragen.



