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Zuständigkeiten der Abteilung Forstdienst

Berglandschaft in Südtirol mit Bach, Wald und Holzbank im ländlichen Raum.
Berglandschaft in Südtirol mit Bach, Wald und Holzbank im ländlichen Raum.

Die Abteilung Forstdienst vereint die Aufgaben der 4 Zentralämter und 8 Forstinspektorate und hat eine Vielzahl an Zuständigkeiten im Bereich Wald, Landschafts- und Umweltschutz.

Unsere Hauptaufgaben
  • Gutachten und Ermächtigungen:
    Behördliche Zuständigkeit gemäß Landesforstgesetz (LG 21/1996); sowie
  • Aufsicht und Kontrolle:
    Zur Einhaltung dieser Ermächtigungen und weiterer Vorschriften im Sinne des Landschafts- und Umweltschutzes;
  • Management der Lebensräume:
    Technische und behördliche Verantwortung für Wälder, Almen und Gewässer außerhalb des Siedlungsgebietes;
  • Bevölkerungsschutz:
    Einsätze und Koordinierung bei Waldbränden, Rutschungen und anderen Naturereignissen;
  • Beiträge im ländlichen Raum:
    Zuständige Verwaltung für Beiträge gemäß Landesforstgesetz (LG 21/1996);
  • Landesforstkorps:
    Ausbildung und Ausstattung des Landesforstkorps.


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