Zuständigkeiten der Abteilung Forstdienst
Die Abteilung Forstdienst vereint die Aufgaben der 4 Zentralämter und 8 Forstinspektorate und hat eine Vielzahl an Zuständigkeiten im Bereich Wald, Landschafts- und Umweltschutz.
Unsere Hauptaufgaben
- Gutachten und Ermächtigungen:
Behördliche Zuständigkeit gemäß Landesforstgesetz (LG 21/1996); sowie - Aufsicht und Kontrolle:
Zur Einhaltung dieser Ermächtigungen und weiterer Vorschriften im Sinne des Landschafts- und Umweltschutzes; - Management der Lebensräume:
Technische und behördliche Verantwortung für Wälder, Almen und Gewässer außerhalb des Siedlungsgebietes; - Bevölkerungsschutz:
Einsätze und Koordinierung bei Waldbränden, Rutschungen und anderen Naturereignissen; - Beiträge im ländlichen Raum:
Zuständige Verwaltung für Beiträge gemäß Landesforstgesetz (LG 21/1996); - Landesforstkorps:
Ausbildung und Ausstattung des Landesforstkorps.